Aufenthaltstitel
Die geflüchteten Menschen kommen mit einem „Touristenvisum“ nach Deutschland. Dieses „Touristenvisum“ berechtigt nicht zur Aufnahme einer Arbeitsstelle. Dieses Visum gilt für 90 Tage ab Einreise. Es gibt derzeit Gespräche, ob das Visum um weitere 90 Tage verlängert werden soll. Diese Gespräche sind aber noch nicht beendet. Daher muss ein Antrag für einen Aufenthaltstitel gestellt werden.
Auch hier gibt es einen beschreibbaren Antrag zur Nutzung mit PC oder Laptop. Der Antrag dient zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Es empfiehlt sich, den Antrag am Gerät zu erstellen, drucken, von der jeweiligen Person unterschreiben zu lassen und dann per Email an die ABH Northeim zu senden.
Es kursieren derzeit unterschiedliche Meinungen, wann und warum ein Antrag zu erstellen ist. Am sinnvollsten erscheint es, mit den jeweiligen Personen zu sprechen, welches Ziel vorhanden ist. Sobald es um die Aufnahme einer Arbeitsstelle geht, ist ein Antrag für einen Aufenthaltstitel Voraussetzung. Weiterhin muss ein Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart werden, um die biometrischen Daten abzugeben (Fingerabdrücke). Erst danach wird eine Fiktionsbescheinigung erstellt, die eine Arbeitserlaubnis beinhaltet.