DIE STIFTUNG

Die Stiftung wurde im Jahre 2009 von den drei Ev.-luth. Kirchengemeinden und dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung von diakonischer Arbeit in der Kernstadt Einbeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • Zuwendungen an das Diakonische Werk in Einbeck
  • Förderung von diakonischen Projekten
  • Beteiligung an Einzelbeihilfen in Notfällen

Das derzeitige Stiftungskapital beläuft sich auf ca. 360.000 Euro. Die Stiftung schüttet bereits jetzt ca. 12.000 Euro pro Jahr an bedürftige Menschen in Einbeck aus.

Nothilfe

Immer wieder geraten Menschen in Notsituationen, die eine schnelle und unbürokratische Hilfe erfordern. Beispielsweise Frauen, die in einer akuten Trennungssituation plötzlich ohne finanzielle Mittel dastehen.

Gerade wenn Kinder betroffen sind, muss umgehende eine überbrückende Lösung gefunden werden, um die Versorgung mit dem Notwendigen zu gewährleisten.

Die Diakoniestiftung hilft in diesen Fällen mit einer direkten Beihilfe. Die Beihilfe wird immer durch einen Fachdienst des Diakonischen Werkes ausgezahlt und nur dann gewährt, wenn keine andere Form der Hilfe möglich ist.

Häufige Fragen

Nur die Erträge des Vermögens (z.B. Zins- oder Mieterträge) werden für den Zweck der Stiftung verwendet. Das Vermögen selbst darf nicht verbraucht, wohl aber durch Zustiftungen vergrößert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass langfristig („auf ewig”) Mittel zur Verfügung stehen, mit denen die Stiftungszwecke verfolgt werden können.

Zu unterscheiden sind hauptsächlich zwei Arten von Stiftungen: Förderstiftungen, die mit ihren Erträgen andere Einrichtungen oder Projekte unterstützen, und operativ tätige Stiftungen, die eigene Einrichtungen betreiben (sog. Anstaltsträgerstiftungen) oder eigene Projekte durchführen. Mischformen sind möglich.

Kirchliche Stiftungen verfolgen immer gemeinnützige Zwecke. Beispiele für die Tätigkeitsfelder kirchlicher Stiftungen sind:

  • Kirchengemeindliche Arbeit (z.B. Jugendarbeit, Altenarbeit)
  • Diakonische Einrichtungen (z.B. Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäuser, Altenheime)
  • Kirchenmusik
  • Erhalt denkmalwerter Gebäude
  • Bildung und Erziehung

Steht für die Stiftungsgründung zunächst nur ein geringes Stiftungskapital zur Verfügung, bietet sich die Gründung einer unselbstständigen Stiftung an. Die unselbstständige Stiftung ist keine eigenständige juristische Person. Bei dieser Stiftungsform wird ein Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person zur treuhänderischen Verwaltung übertragen. Bei Kirchengemeinden und Kirchenkreisen besteht die Besonderheit, dass diese als Körperschaften des öffentlichen Rechts Stifter und Treuhänder in einer Person sein können. D.h. das Stiftungsvermögen kann als Sondervermögen der Kirchengemeinde oder des Kirchenkreises verwaltet werden. Im Übrigen funktioniert eine unselbstständige Stiftung wie eine selbstständige.Eine unselbstständige Stiftung wird grundsätzlich durch das Presbyterium bzw. die Kreissynode oder den Kreissynodalvorstand vertreten und hat meistens zusätzlich einen Stiftungsrat.Die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung ist einfacher als die einer selbstständigen. Eine staatliche Anerkennung ist nicht erforderlich. Die vom Presbyterium oder der Kreissynode beschlossene Satzung muss lediglich kirchenaufsichtlich vom Landeskirchenamt genehmigt werden und tritt mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.

Sowohl für selbstständige als auch für unselbstständige gemeinnützige Stiftungen gelten besondere Steuervergünstigungen, insbesondere die Befreiung von der Körperschaft- und der Vermögensteuer.

Daneben gibt es steuerliche Anreize für diejenigen, die eine Stiftung gründen bzw. einer Stiftung Zuwendungen (Zustiftungen und Spenden) zukommen lassen. Für Spenden gilt seit dem 01.01.2007 die einheitliche Höchstgrenze für den Spendenabzug von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung gilt eine zusätzliche Abzugsgrenze von 1 Mio. €, und zwar sowohl für Zuwendungen anlässlich der Neugründung als auch

Ich engagiere mich für die Diakonie­stiftung …

„… weil wir hiermit ein starkes Fundament für die Diakonie in Einbeck schaffen können.“

„… weil ich mithelfen will, dass Einbeck durch Nächstenliebe noch liebens- und lebenswerter wird.”

„… weil allen Menschen die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zusteht.“

„… weil Nächstenliebe eine der wichtigsten Aufgaben von Christen ist.“

„… weil ich möchte, dass die Jugendlichen in Einbeck eine Zukunft haben.“

„… weil ich bei der Neuausrichtung der Diakonie gerne mithelfen möchte.“

„… weil ich mit der Stiftung reale Nächstenliebe für bedürftige Menschen in Einbeck umsetzen kann.“

„… weil das für mich eine Herzensangelegenheit ist.“

„… weil unser Glaube durch die Diakonie Hand und Fuß bekommt!“

„… hier steht der Text hier steht der Text“